Die 86
Jahre des Musa Dagh
Völkermord
und Vergangenheitspolitik
Ende
Januar hat das französische Parlament den 1915/16 an den Armeniern
des Osmanischen Reiches verübten Völkermord «anerkannt»:
offiziell zur Kenntnis genommen, dass er stattgefunden hat. Auch anderswo
wird ein solcher Schritt diskutiert.
Am
24. April 1915 werden in der Hauptstadt des Osmanischen Reichs 2345 armenische
Politiker, Geistliche und Intellektuelle verhaftet. Schon fünf Tage
zuvor hat in den Provinzen der erste Genozid des 20. Jahrhunderts begonnen.
Zunächst werden die Soldaten, die seit dem Kriegseintritt an der Seite
ihrer muslimischen Mitbürger gegen die Entente-Mächte - insbesondere
gegen Russland - kämpfen, und die erwachsenen Männer, die keinen
Militär-, aber oft zermürbende Hilfsdienste leisten, in kleinen
Gruppen ermordet. Den Frauen, Kindern und Alten ist ein vielleicht noch
grausameres Los beschieden: die Deportation.
In
der Sommerglut schleppen sich Mitte 1915 aus allen Landesteilen endlose
Menschenzüge gen Süden, in Richtung Syrische Wüste. Die
gängige Verfahrensweise ist, die Armenier durch Todesmärsche
und mehrwöchige Aufenthalte in Konzentrationslagern - Brutstätten
für Seuchen - zu dezimieren. Unterwegs und in den Lagern werden sie
zudem von den begleitenden Gendarmen, Soldaten und lokalen Stämmen
angegriffen, ausgeraubt, viele werden vergewaltigt und ermordet. Auf jeder
Etappe schwindet die Zahl der Überlebenden. Laut realistischen Schätzungen
sind bis Ende 1916 zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Menschen zu Tode gebracht
worden.
Umfassender
Vernichtungsplan
Dass
es sich bei diesen Ereignissen um einen Völkermord handelt, ist keine
Hypothese, sondern ein Faktum. Den fünf Punkten der Genozid-Definition
der Vereinten Nationen (1948) entsprechen sie exakt. Die Intention des
Jungtürkenregimes, das nach reformorientierten, von den Armeniern
begrüssten Anfängen 1913 die Diktatur der Partei Einheit und
Fortschritt (Ittihat ve Terakki) errichtet und den Krieg als ein Mittel
ansieht, den Volkskörper zu homogenisieren, ist durch zahllose Berichte
von Diplomaten, Missionaren, Mitarbeitern der Anatolischen Eisenbahngesellschaft
belegt. In Dutzenden von Artikeln und Büchern, darunter den Standardwerken
von Taner Akçam, Vahakn N. Dadrian und Richard G. Hovannisian, ist
nachgewiesen worden, dass es sich um eine durch die Anführer der Ittihadisten
geplante, telegrafisch gesteuerte und mit Hilfe einer Spezialorganisation
durchgeführte, umfassende Vernichtung handelte. Das war bereits im
Mai 1915 klar, als die Alliierten in einer gemeinsamen Erklärung drohten,
die Verantwortlichen persönlich zur Rechenschaft zu ziehen; es war
nicht minder offenbar nach dem Krieg, als Prozesse gegen die gestürzten
Ittihadisten Beweise für den Völkermord erbrachten; und es sollte
auch heute noch unzweifelhaft sein.
Am
18. Januar 2001 hat das französische Parlament ein Gesetz verabschiedet,
das aus dem einen Satz besteht: «La France reconnaît publiquement
le génocide arménien de 1915.» Warum dieser Schritt,
der bekräftigt, was längst erwiesen ist, der aus Politikern Historiker
macht und überdies ein fremdes Land betrifft? Zunächst gibt es
einen banalen, innenpolitischen Grund: Die armenische Gemeinschaft in Frankreich
beträgt mit etwa 450 000 Mitgliedern ein Vielfaches der türkischen
- und Ende März standen Gemeindewahlen an. Moralisch nicht erquicklicher
mutete die Position der Exekutive an, die aus sogenannten realpolitischen
Gründen das ab Mai 1998 laufende Gesetzgebungsverfahren immer wieder
einzuschläfern versucht hat. Doch stehen die Franzosen in dieser Hinsicht
nicht allein: Im Oktober 2000 hat der damalige amerikanische Präsident
Bill Clinton dem US-Kongress im letzten Moment eine entsprechende Resolution
ausgeredet; und im europäischen Parlament zählen deutsche Volksvertreter,
ebenfalls aus «realpolitischen» Gründen, seit je zu den
Gegnern einer solchen Anerkennung.
Die
Türkei hat auf den «Affront» des französischen Parlaments
reagiert: Das Gesetz werde «die türkisch-französischen
Beziehungen ernsthaft und dauerhaft schädigen», hiess es staatlicherseits,
während sich die Zeitungen in nationalistischer Rhetorik überboten,
Universitäten und Wirtschaftskreise Boykotte androhten. Auch hier
dürfte die Suppe nicht so heiss gegessen werden, wie sie gekocht wird.
Bedenklich ist jedoch die Aussage des Premierministers Bülent Ecevit,
dass «die Behauptung eines angeblichen Völkermords völlig
unbegründet» sei. Das ist keine vereinzelte Meinung, sondern
die Vulgata der türkischen Geschichtsschreibung. Laut Taner Akçam
kann man die gängige Antwort auf die Frage nach dem armenischen Genozid
nach der Logik zusammenfassen: «Es ist nicht geschehen, aber die
anderen haben Schuld daran.» Die türkische «Version»
geht etwa so: Die Armenier hätten sich, um einen eigenen Staat zu
schaffen, mit den Alliierten und namentlich mit den Russen gegen die osmanischen
Muslime verbündet, weswegen man sie habe zwangsumsiedeln müssen.
Durch kriegsbedingte Wirren und Seuchen seien 200 000 bis 300 000 von ihnen
gestorben - eine Zahl, die mit den zwei Millionen muslimischen Todesopfern
während jener Zeit zu vergleichen sei.
Munition
wider die Ungläubigen
Diese
«Version» ist tausendmal widerlegt worden und könnte es
hier noch einmal werden, wenn denn mit Negationisten eine Diskussion möglich
und vor allem sinnvoll wäre. Der Begriff «Negationist»
mag hart, ja beleidigend klingen, doch wird er in Frankreich von Genozidforschern
wie Yves Ternon auch auf Leugner des armenischen Völkermords angewendet.
Eine wissenschaftliche und moralische Autorität wie Pierre Vidal-Nacquet
schreibt, auf den französischen Negationisten Robert Faurisson anspielend,
über die moderne Türkei: «Imaginons Faurisson ministre,
Faurisson président de la République . . . Faurisson président
de la Commission historique turque, membre du sénat de l'université
d'Istanbul, Faurisson membre influent des Nations Unies . . .»
In
der Tat gibt es nur ganz wenige türkische Stimmen, die - wie Akçam,
der Menschenrechtler Akin Birdal oder das Verlegerehepaar Zarakolu - an
der offiziellen «Version» zu kratzen wagen. Hingegen finanziert
die Türkei im Ausland, vor allem in den USA, «Forschungsinstitute»,
deren Funktion - wie Roger W. Smith, Eric Markusen und Robert Jay Lifton
im Fall des Institute of Turkish Studies in Washington nachgewiesen haben
- nicht zuletzt darin besteht, der jeweiligen Botschaft «wissenschaftliche»
Munition gegen die Feinde der türkischen Lesart zu liefern.
Im
Gegensatz zu der ephemeren osmanischen Regierung unter Ferit Pascha, die
nach dem Krieg (freilich unter dem Druck der Siegermächte und gegen
schnell wachsenden inneren Widerstand, aber doch auch aus eigener Überzeugung)
Prozesse gegen führende Ittihadisten angestrengt hatte, hat sich die
1923 von Mustafa Kemal Atatürk gegründete Republik nie klar von
den Jungtürken distanziert. Die personelle Kontinuität war gross,
mehrere am Völkermord mitbeteiligte Amtsträger wurden später
Minister. Die wenigen nach den Prozessen hingerichteten Verbrecher gegen
die Menschheit galten als «Märtyrer», ihre Familien erhielten
Staatsrenten. Noch heute gibt es in Istanbul ein Mausoleum für Talaat
Pascha, den osmanischen Himmler.
Kein
Ende des Schreckens
Die
Säuberung des Landes von den letzten Armeniern (und anderen Minderheiten)
wurde auch nach dem Sturz der Ittihadisten fortgesetzt. Lebten vor neunzig
Jahren mehrere Millionen Armenier im Osmanischen Reich, so sind es in der
heutigen Türkei nur noch rund 60 000. Ende der fünfziger Jahre
erfolgte die systematische Namensänderung aller Dörfer und Städte
in den östlichen Provinzen; das armenische Bauerbe wird heute bestenfalls
dem Verfall überlassen. 1987 verbrachte der französische Touristenführer
Michel Caraminot drei Monate in einem türkischen Gefängnis, weil
er eine armenische Kirche als armenische Kirche bezeichnet hatte - ein
«Anschlag auf die nationale Einheit».
Nimmt
man an, dass das letzte Ziel des Völkermords seine eigene Auslöschung
als historisches Faktum sei, dann ist der armenische Genozid noch nicht
zu Ende. Der in Franz Werfels Roman «Die vierzig Tage des Musa Dagh»
geschilderte Kampf der Armenier gegen einen Feind, der nicht nur ihre physische
Vernichtung plant, sondern auch die Tilgung der letzten Spuren ihrer Existenz,
ist nach wie vor aktuell. Von der Strategie der Geheimhaltung durch die
Jungtürken, welche auch die Vernichtung schriftlicher Befehle vorsah,
über die 1923 durch den Vertrag von Lausanne belohnten Anstrengungen
der Nationalisten, die «Armenierfrage» aus den Friedensverhandlungen
völlig auszuklammern, bis zur Faktenverdrehung und -verfälschung
durch die staatliche Türkische Geschichtsgesellschaft und zur Ausübung
von diplomatischem Druck auf Staaten oder internationale Organisationen,
die deren Geschichtsbild zu übernehmen nicht gewillt sind, lässt
sich eine Linie verfolgen. Es gibt gewiss Gründe, die französische
«Anerkennung» des armenischen Genozids kritisch zu beleuchten.
Aber gegenüber der Strategie der Negationisten, so lange an die Bereitschaft
zum Zweifeln zu appellieren und nach einem «Ultrabeweis» (Yves
Ternon) zu verlangen, bis selbst die Faktizität der Fakten nicht mehr
gesichert erscheint, stellt das Gesetz die letzte Möglichkeit dar,
öffentlich und für alle verbindlich zu statuieren, was gilt.
Und das ist: Ein Völkermord ist ein Völkermord.
Marc
Zitzmann
Neue Zürcher
Zeitung, Ressort Feuilleton, 28. April 2001, Nr.98, Seite 65