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NZZ 12.07.05 Die Länder Arabiens - Wüsten der Frauenrechte Eine amerikanische Studie hat neulich offengelegt, dass die Länder des Nahen Ostens die Frauen weltweit am stärksten rechtlich und sozial diskriminieren. Auch wenn mehrere Staaten sich zur Gleichstellung bekennen, folgen auf verfassungsmässige Garantien keine Schritte zu deren praktischer Durchsetzung. vk. Limassol, Ende Juni Die Grabenkämpfe seit der Einführung des Frauenstimmrechts in Kuwait Mitte Mai haben die bittere Erkenntnis vertieft, dass der Triumph der Frauen nicht etwa auf den Sieg des Guten in der Bürgerschaft zurückgeht, sondern auf ein beharrliches und listiges Ringen einer mit dem Herrscherhaus verbündeten Elite gegen eine zäh ablehnende, konservative Volksschicht. Diese Feststellung hat neulich eine Untersuchung des amerikanischen Think-Tanks Freedom House in 16 nahöstlichen Staaten und den palästinensischen Autonomiegebieten auf breiter Grundlage untermauert: Die Staaten der Region hinken bei der Korrektur der rechtlichen Benachteiligung der Frauen weltweit am stärksten hinterher, was einer deutlich konservativen Gesellschaftsordnung entspricht. Dadurch sind selbst die Kräfte zur Umsetzung der spärlichen, bereits bestehenden Gesetzesbestimmungen geschwächt. Die Studie «challenging inequality», gestützt auf zahlreiche lokale Mitarbeiter der Organisation, soll nicht ein Sündenregister nach Massgabe scharfer westlicher Rechtskriterien sein, sondern - mit einem selbstkritischen Seitenblick auf westliche Staaten - ein detaillierter arabischer Aufgabenkatalog für die Respektierung der international anerkannten menschenrechtlichen Bestimmungen. Die Zustände im Nahen Osten und in Nordafrika sind offensichtlich nicht nur eine Frucht der Reislamisierung. Darauf deutet etwa der Befund, dass kein einziger Staat ein strafrechtliches Verbot von Gewalt in der Familie kennt und dass fast nirgends geschlagene Frauen rechtlichen Beistand finden.
Umgekehrt bietet das 1400 Jahre alte islamische Recht natürlich den Konservativen eine willkommene Handhabe gegen die rechtliche Modernisierung. Allgemein sind in der arabischen Welt die Frauen am schwächsten in der Politik oder in leitenden Stellungen der Regierung, der Justiz und des Privatsektors vertreten. Obwohl einzig das Grundgesetz Saudiarabiens keine Bestimmung über die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter enthält, «leiden Frauen überall in der Region unter rechtlicher Diskriminierung, die systematischen Charakter hat und alle Lebensbereiche berührt», wie der Bericht ausführt. Kein Staat stellt die Frauen in Sachen Nationalität den Männern gleich. Fast überall drohen Frauen höhere Strafen als Männern für das gleiche Verbrechen, insbesondere bei Sittendelikten. Das Zeugnis einer Frau wiegt vor Gericht weniger. Und viele Staaten nennen ausdrücklich den Mann als Familienvorstand; oft hat dieser das förmliche Recht, seine Frau für mangelnden Gehorsam zu bestrafen. «Kein Land der Welt ist immun für Gewalt in der Ehe, aber der Nahe Osten weist ein einzigartiges Gewebe von Gesetzen, Sitten und Gebräuchen auf, welches den Schutz der Frauen und die Bestrafung ihrer Peiniger ganz besonders erschweren.» Das Familienrecht ist im ganzen Nahen Osten stark durch das islamische Gesetz, die Scharia, geprägt. Heirat, Scheidung, Obhut der Kinder sowie Erbrecht sind rundum durch Gesetze geregelt, die der Frau einen anderen Rechtsstatus als dem Mann geben. Tunesien und Marokko seit 2004 haben ein einigermassen liberales Familienrecht, und Ägypten hat neulich das Scheidungsrecht der Frauen erweitert. Viele andere Länder leben im Schatten des Patriarchats; Frauen haben nicht einmal das Recht, die Bestimmungen der Scharia eigenständig auszulegen. Im algerischen Grundgesetz heisst es in Artikel 39: «Frauen müssen ihren Gatten gehorchen», was sogar in diesem eher fortschrittlichen Staat für ein Reiseverbot für Frauen ohne Bewilligung ihres Gatten herangezogen wird. In Saudiarabien gilt ein solches in aller Form, neben dem generellen Verbot des Autofahrens. In Ländern mit grossem ländlichem Bevölkerungsanteil, etwa Ägypten, Libyen, Syrien oder Jemen, können Frauen mangels des Zugangs zu Rechtsmitteln oft ihren Anteil am Familiengut oder am Erbe nicht einfordern; zudem ist nach der Scharia das Erbteil einer Tochter ohnehin nur halb so gross wie dasjenige ihres Bruders. Alle der untersuchten Länder, mit Ausnahme von Oman und Saudiarabien, haben die Uno-Konvention gegen Frauendiskriminierung unterzeichnet. Die Studie ordnet die Länder in eine Rangordnung zwischen 1 und 5, unterteilt nach Aspekten der Gleichstellung wie Rechtszugang, Autonomie der Person, Chancengleichheit, soziokulturelle und politische Rechte. Tunesien und Marokko erzielen durchgehend eher gute Noten, eine mittlere Gruppe besteht aus Ägypten, Libanon und Jordanien sowie den Autonomiegebieten, am Schwanz sind Saudiarabien und die anderen Golfstaaten, wobei Jemen dank seinem Frauenstimmrecht etwas besser wegkommt. Zum Schluss sind acht Empfehlungen an die Regierungen für die Besserstellung der Frauen ausgesprochen, von den Rechten der Staatsbürgerschaft bis zur Abschaffung der ausschliesslich männlichen Aufsicht über die Gesundheitsversorgung und Geburtenkontrolle der Frauen. |